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Leben in Castrop-Rauxel
AUSSCHÜSSE UND BEIRÄTE
Der Rat der Stadt tagt sechs Mal im Jahr
und wird unterstützt durch Ausschüsse
und Beiräte, denen grundsätzlich Rats
mitglieder
angehören, aber auch sachkundige
Bürgerinnen und Bürger. Der
Haupt- und Finanzausschuss und der
Rechnungsprüfungsausschuss
sind Pflichtausschüsse,
die die Gemeindeordnung
NRW vorgibt.
Drei Betriebsausschüsse beraten die Beschlüsse
des Stadtrates vor: Betriebsausschuss
1 (Öffentliche Ordnung, Sport
und Kultur), Betriebsausschuss 2 (Jugend,
Schule und Soziales) und Betriebsausschuss
3 (Stadtentwicklung, Bau und
Verkehr). Sogenannte Beschlussempfehlungen
für den Betriebsausschuss 3 erarbeitet
der Umweltausschuss.
Über Bauvorhaben und Planungen, die
für das Stadtbild von erheblicher Bedeutung
sind, berät außerdem der Kunst-
und Gestaltungsbeirat. Er gibt Empfehlungen
ab sowohl an die Verwaltung und
die Politik als auch an Architekten und
Bauherren.
Das zentrale Gremium für die Planung,
Koordinierung und Steuerung der Jugendhilfe
ist der Jugendhilfeausschuss
mit 15 stimmberechtigten Mitgliedern
und weiteren beratenden Mitgliedern
aus verschiedenen Bereichen und Organisationen.
Bei einer bevorstehenden Kommunalwahl
teilt der Kommunalwahlausschuss
das Wahlgebiet in Stimmbezirke ein, entscheidet
über die Zulassung der Wahlvorschläge
und stellt nach der Wahl das
Wahlergebnis fest. Der Wahlprüfungsausschuss
bereitet für den Stadtrat den
Beschluss über die Richtigkeit und Gültigkeit
der jeweiligen Wahl vor.
Der Integrationsrat, der Seniorenbeirat
und der Beirat für Menschen mit Behinderung
kümmern sich um die Interessen
bestimmter Personenkreise und stehen
dem Rat der Stadt in Fachfragen beratend
zur Seite.
In regelmäßigen Abständen tagen außerdem
noch der Verwaltungsrat des EUV
Stadtbetriebes und das Kinder- und Jugendparlament.
Grundsätzlich sind alle Sitzungen der
Ausschüsse und Beiräte öffentlich und
dürfen besucht werden. Die Sitzungstermine
für die einzelnen Gremien finden
Sie auf der städtischen Internetseite
www.castrop-rauxel.de.
SCHIEDSPERSONEN
Um einer eventuell gerichtlichen Auseinandersetzung
aus dem Wege zu gehen,
sind in Castrop-Rauxel sechs ehrenamtliche
Schiedspersonen tätig, die in weniger
wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen
Angelegenheiten
streitschlichtend vermitteln. Ihre Zuständigkeit
ist in sechs Bezirke eingeteilt.
Informationen und Kontaktdaten zu
Schiedspersonen in Castrop-Rauxel erhalten
Sie auf der städtischen Internetseite
www.castrop-rauxel.de sowie in
der Stabsstelle Ratsangelegenheiten im
Rathaus, Telefon 02305/106-2217, ratsangelegenheiten@
castrop-rauxel.de
/www.castrop-rauxel.de
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